Nach einer Umfrage haben weniger als 5 % aller Deutschen
ein formwirksames Testament. Um Sicherheit für die Angehörigen zu
erreichen und Streit um das Erbe von vornherein auszuschließen, ist eine
genaue Regelung sinnvoll. Fehlt eine solche, greifen die gesetzlichen
Regelungen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegt sind, ein.
Diese Regelungen treffen in vielen
Fällen jedoch nicht den wirklichen oder mutmaßlichen Wunsch des Erblassers:
Beispielsweise erben - für viele
überraschend - bei einem kinderlosen Ehepaar auch die Eltern des
Verstorbenen neben dem Ehepartner. Und bei unverheirateten Paaren ist der
überlebende Teil gar nicht abgesichert.
Es ist daher in jedem Fall sinnvoll,
durch die Hinterlegung eines fachmännisch erstellten Testament oder durch
einen Erbvertrag Klarheit für die Hinterbliebenen zu schaffen, um Streit
zu vermeiden.
Ist ein Erbfall erst einmal eingetreten,
ist die Interessenvertretung von Erben, Miterben oder
Pflichtteilsberechtigten unsere wesentliche Aufgabe. Häufig werden
Ansprüche auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Herausgabe der
Erbschaft oder Auskunftsansprüche gegen Miterben sowie
Pflichtteilsansprüche geltend gemacht, auf die sich zudem Schenkungen des
Erblassers auswirken können. Aber auch die Anfechtung von Testamenten oder
die Feststellung der Erbunwürdigkeit sind Schwerpunkte der erbrechtlichen
Tätigkeit.
Soweit erforderlich, wird ein Erbschein zum Nachweis der Erbenstellung
beantragt. Dieser wird ggf. zur Vorlage bei Banken oder dem Grundbuchamt
benötigt, wenn die Vermögenswerte des Erblassers übertragen werden sollen.
Schließlich ist auch noch die
Erbschaftssteuer zu berücksichtigen, die insbesondere bei größeren Vermögen
je nach Anlageform des Vermögens und nach Verteilung unter den Angehörigen sehr
erheblich werden kann. Durch geschicktes Vorgehen bei der Abfassung der
letztwilligen Verfügung und teilweise auch durch vorweggenommene Erbfolge kann
man seinen Angehörigen viel Geld erhalten, das ansonsten dem Fiskus zugute
kommt.
Zur Erstellung eines einfachen
handschriftlichen Testaments beachten Sie bitte unsere Kurzanleitung
Mach Dein Testament.
Zur Vorbereitung eines Termins
bei uns ist ein Blick in die
Checkliste Erbrecht hilfreich.
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Rechtsanwalt Winkelmeier