Rechtsanwälte Reucher & Winkelmeier -
Forderungseinziehung
& Zwangsvollstreckung

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Forderungsmanagement
Eine lästige, aber sehr wichtige Aufgabe
eines jeden Unternehmens ist das Mahnwesen, die Beitreibung offener Forderungen, da sich
Kunden durch verzögerte Zahlungen auf Kosten des Unternehmens von diesem
eigenmächtig quasi ein vertraglich nicht vorgesehenes Darlehen nehmen.
Diese oftmals erhebliche Beeinträchtigung der Liquidität hat schon bei vielen Unternehmen trotz guter
Auftragslage und ohne Vorliegen einer Überschuldung zur
Zahlungsunfähigkeit und damit zur Insolvenz geführt.
Wichtig ist es daher
insbesondere, durch zügige und erkennbar ernst gemeinte anwaltliche
Mahnung und - wenn nötig - schnellen Einstieg in das gerichtliche
Mahnverfahren den Schuldner zu einer zeitnahen Zahlung zu bewegen. Zudem
ist es oftmals sinnvoll, zur Sicherung der Forderung vor schneller
Verjährung (Regelverjährung: 3 Jahre) einen sog. Titel (Urteil oder
Vollstreckungsbescheid) zu erwirken (Verjährung dann: 30 Jahre).
Die Kosten:
Spätestens wenn der Gläubiger den Schuldner erstmalig gemahnt und dadurch
in Verzug gesetzt hat, hat der Schuldner die durch die Beauftragung eines
Rechtsanwalts durch den Gläubiger diesem entstehenden Kosten als
Verzugsschaden ebenso in voller Höhe zu ersetzen wie die Kosten für das
gerichtliche Mahnverfahren oder eine Klage. Das ist im Falle der
Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens anders,
da dessen Kosten jedenfalls
bei späterer Beauftragung eines Rechtsanwalts nach
hiesiger Rechtsprechung vom Gläubiger selbst
zu tragen sind. Weiterer Vorteil der Beauftragung eines Rechtsanwalts: Er
überprüft bei jedem Inkasso-Auftrag das Vorliegen der tatsächlichen und
rechtlichen Voraussetzungen der Forderung, was bei erkennbaren Problemen
bei der Schlüssigkeit und Beweisbarkeit der Forderung zu einer Vermeidung
unnötiger Kosten führt.
Zwangsvollstreckung
Daß
im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens oder in einem Zivilprozeß ein
Titel
(Urteil oder Vollstreckungsbescheid) erstritten wurde, bedeutet leider noch nicht, daß der Gläubiger sein Geld
dann auch bekommt. Es ist in vielen Fällen nötig, gegen den Schuldner noch die
Zwangsvollstreckung zu betreiben. Hierbei ist es wichtig, die
verschiedenen Möglichkeiten der Vollstreckung ebenso zu kennen wie die
Schliche der Schuldner, einer Zwangsvollstreckung zu entgehen.
In Einzelfällen ist
auch der Abschluß von Vereinbarungen denkbar, in denen genau geregelt
wird, wie ein Schuldner, der die Forderung nicht in toto begleichen kann,
diese in Teilzahlungen abträgt (sog. Teilzahlungsvergleich).
Anmeldung und
Durchsetzung von Forderungen im Insolvenzverfahren
Befindet sich der
Schuldner bereits in einem Insolvenzverfahren, ist eine (Einzel-)
Zwangsvollstreckung in aller Regel ausgeschlossen. Die Forderung kann nur
noch zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Wird für eine Forderung
jedoch festgestellt, daß sie aus einer unerlaubten Handlung resultiert,
bleibt die Forderung auch bei anderweitiger Restschuldbefreiung
bestehen.
Wir
übernehmen für Ihr Unternehmen das gesamte Forderungsmanagement von der
Mahnung über die Titulierung der Forderung bis hin zur Zwangsvollstreckung
und der Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren.
Ihr Ansprechpartner für die
Forderungseinziehung:
Rechtsanwalt Winkelmeier
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