Rechtsanwalt Bochum Fun amüsant ARGE Schriftsatz Blaulicht überholen drängeln GEZ poppen Brauereigaul unharmonischer Intimverkehr

Rechtsanwälte Reucher & Winkelmeier - Fun

Home • eBay-Recht • Über uns • Services • Beratung • Infos & mehr • Vorträge • Kontakt

Ihr Besuch bei uns | Download | Infos | Artikel | Links | Fun

 

Aus dem Protokoll der öffentlichen Sitzung einer Kammer des Sozialgerichts Dortmund aus dem Jahr 2006. In dem Verfahren war eine ARGE (Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender) beklagt und erhielt vom Gericht folgenden Rüffel:

"Der Vorsitzende weist darauf hin, daß die Verwaltungsvorgänge chaotisch und nicht nachvollziehbar sind und das dies kein Einzelfall ist. Er bittet dringend darum, daß die Geschäftsführung dafür Sorge tragen möge, daß die Akten zukünftig vollständig sind, insbesondere also alle Bescheide in der Akte enthalten sind. Außerdem möge die Geschäftsführung dafür Sorge tragen, daß Akten zukünftig chronologisch geführt werden."

_____

Aus dem Schriftsatz eines gegnerischen Anwalts ans Gericht:

"In dem Rechtsstreit X ./. Y bitte ich höflichst um Schriftsatzverlängerung um mindestens weitere 4 Wochen..."

Aus unserer Antwort:

"Wegen der erbetenen 'Schriftsatzverlängerung' bestehen hier keine Bedenken, nur die Hoffnung, daß der Schriftsatz nicht allzu lang werden möge."

Der "verlängerte" Schriftsatz hatte dann neun Seiten und 24 Seiten Anlagen :-(

_____

Aus einer E-Mail, die wir erhalten haben. Der Inhalt ist nicht ernst gemeint und die in folgendem Text enthaltenen Hinweise sollten keinesfalls befolgt werden, da sie unvollständig und somit falsch sind:

"Rechtsüberholen lohnt sich wieder !

Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert?
Seit der neuen "Dränglervorschrift: " Drängeln: 250 EUR + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot!"
sollte man lieber gleich rechts überholen: Rechts überholen = 50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!).
Einen weiteren Punkt kann man sogar noch sparen, wenn man statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens = 50 EUR und 2 Punkte

Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr schnell vorangekommen - und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart.

ABER: Das geht noch viel billiger und effektiver! Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet nur läppische 20 EURO ?!!! Steht so im § 38 StVO geschrieben. Also 230 Euro gespart und - KEINE - Punkte!

Gute Fahrt!"

_______

Gefunden im Internet:

"Für das Lesen meiner Beiträge wird ab 2007 eine Gebühr in Abhängigkeit von der Anzahl der Worte erhoben. Entscheidend für die Erhebung der Gebühr wird dabei nicht das tatsächliche Lesen des Beitrages sein, sondern, dass Sie die Möglichkeit hätten, diesen Beitrag zu lesen! Für die Anregung zu dieser Geschäftsidee bedanke ich mich recht herzlich bei der GEZ!"

_______

In einem Verfahren vor dem OLG Hamburg ging es um die Verletzung von Markenrechten an der Marke 'Corn Pops' durch ein anderes Produkt, das unter der Bezeichnung 'Rice Pops' vertrieben wurde. In diesem Rahmen kam es zu folgenden Ausführungen des Gerichts:

"Entgegen der Annahme der Bekl. ist den angesprochenen Verkehrskreisen, zu denen auch die Mitglieder des Senats gehören, keineswegs seit frühester Kindheit die Herstellung von Popcorn als „poppen" bekannt. Den Begriff „poppen" kennen die Senatsmitglieder zwar, allerdings nicht von Kindesbeinen an, sondern erst etwa seit der Pubertät und in einem völlig anderen Zusammenhang, was hier aber nicht vertieft zu werden braucht." (Urteil des OLG Hamburg vom 19.12.2002, Az. 5 U 79/02)

_______

Über die folgenden Links finden Sie zwei Urteile, die Sie auf jeden Fall lesen sollten:

AG Köln 'Brauereigaul' und AG Mönchengladbach 'Unharmonischer Intimverkehr als Reisemangel'

(Wegen zwischenzeitlicher Rückmeldungen sei angemerkt, daß es sich um echte Urteile deutscher Gerichte handelt!)

_______

Nur zu wahr:

Zwei Richter gehen im Park spazieren und machen es sich anschließend auf einer Bank gemütlich. Plötzlich kommt ein junger Mann auf sie zugestürzt und wirft einem der Juristen vor: "Ihr Hund hat soeben meine Hose zerrissen. Entweder Sie geben mir 100 € oder ich verklage Sie." Der Richter steht auf und gibt dem Mann ohne zu zögern das geforderte Geld. Als der junge Mann wieder weg ist, fragt der Kollege erstaunt: "Warum hast Du dem denn das Geld gegeben? Du hast doch überhaupt keinen Hund.“ Der andere Richter antwortet: "Tja – das weiß ich, das weißt Du, aber man weiß ja nie, wie die Gerichte das sehen."

 

Home | Kontakt | Impressum

Letzte Bearbeitung: 22.05.2013   

Copyright © 2006 - 2013 Rechtsanwalt Volker Winkelmeier, Castroper Hellweg 49, 44805 Bochum. Tel. 02 34 / 950 91 50