Rechtsanwälte Reucher & Winkelmeier -
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Aus dem
Protokoll der öffentlichen Sitzung einer Kammer des Sozialgerichts
Dortmund aus dem Jahr 2006. In dem Verfahren war eine ARGE
(Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender) beklagt und
erhielt vom Gericht folgenden Rüffel:
"Der Vorsitzende
weist darauf hin, daß die Verwaltungsvorgänge chaotisch und nicht
nachvollziehbar sind und das dies kein Einzelfall ist. Er bittet dringend
darum, daß die Geschäftsführung dafür Sorge tragen möge, daß die Akten
zukünftig vollständig sind, insbesondere also alle Bescheide in der Akte
enthalten sind. Außerdem möge die Geschäftsführung dafür Sorge tragen, daß
Akten zukünftig chronologisch geführt werden."
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Aus dem
Schriftsatz eines gegnerischen Anwalts ans Gericht:
"In dem Rechtsstreit
X ./. Y bitte ich höflichst um Schriftsatzverlängerung um mindestens
weitere 4 Wochen..."
Aus unserer
Antwort:
"Wegen der erbetenen
'Schriftsatzverlängerung' bestehen hier keine Bedenken, nur die Hoffnung,
daß der Schriftsatz nicht allzu lang werden möge."
Der "verlängerte"
Schriftsatz hatte dann neun Seiten und 24 Seiten Anlagen :-(
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Aus einer E-Mail,
die wir erhalten haben. Der Inhalt ist nicht ernst gemeint
und die in folgendem Text enthaltenen Hinweise sollten keinesfalls
befolgt werden, da sie unvollständig und somit
falsch
sind:
"Rechtsüberholen lohnt sich wieder !
Wieder mal über 'Linkspenner' auf der
Autobahn geärgert?
Seit der neuen "Dränglervorschrift: "
Drängeln: 250 EUR + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot!"
sollte man lieber gleich rechts überholen: Rechts überholen = 50 EUR und 3 Punkte (200
EUR + 1 Punkt gespart!).
Einen weiteren Punkt kann man sogar noch sparen, wenn man statt der rechten Spur gleich die
Standspur benutzt: Seitenstreifen zum Zweck des
schnelleren Vorwärtskommens = 50 EUR und 2 Punkte
Fazit: Niemanden bedrängt, nicht
aufgeregt (Nerven geschont...), sehr schnell vorangekommen - und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart.
ABER: Das geht noch viel billiger und
effektiver! Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen,
der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im
täglichen Verkehr kostet nur
läppische 20 EURO ?!!! Steht so im § 38 StVO geschrieben. Also 230 Euro gespart und - KEINE - Punkte!
Gute Fahrt!"
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Gefunden im
Internet:
"Für das Lesen
meiner Beiträge wird ab 2007 eine Gebühr in Abhängigkeit von der Anzahl
der Worte erhoben. Entscheidend für die Erhebung der Gebühr wird dabei
nicht das tatsächliche Lesen des Beitrages sein, sondern, dass Sie die
Möglichkeit hätten, diesen Beitrag zu lesen! Für die Anregung zu dieser
Geschäftsidee bedanke ich mich recht herzlich bei der GEZ!"
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In einem
Verfahren vor dem OLG Hamburg ging es um die Verletzung von Markenrechten
an der Marke 'Corn Pops' durch ein anderes Produkt, das unter der
Bezeichnung 'Rice Pops' vertrieben wurde. In diesem Rahmen kam es zu
folgenden Ausführungen des Gerichts:
"Entgegen der Annahme der Bekl. ist den angesprochenen Verkehrskreisen, zu denen auch die Mitglieder des Senats
gehören, keineswegs seit frühester Kindheit die Herstellung von
Popcorn als „poppen" bekannt. Den Begriff „poppen" kennen die
Senatsmitglieder zwar, allerdings nicht von Kindesbeinen an, sondern erst
etwa seit der Pubertät und in einem völlig anderen Zusammenhang, was
hier aber nicht vertieft zu werden braucht." (Urteil des OLG Hamburg vom
19.12.2002, Az. 5 U 79/02)
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Über die
folgenden Links finden Sie zwei Urteile, die Sie auf jeden Fall lesen
sollten:
AG Köln
'Brauereigaul' und AG Mönchengladbach
'Unharmonischer Intimverkehr als Reisemangel'
(Wegen
zwischenzeitlicher Rückmeldungen sei angemerkt, daß es sich um echte
Urteile deutscher Gerichte handelt!)
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Nur zu wahr:
Zwei Richter gehen
im Park spazieren und machen es sich anschließend auf einer Bank
gemütlich. Plötzlich kommt ein junger Mann auf sie zugestürzt und wirft
einem der Juristen vor: "Ihr Hund hat soeben meine Hose zerrissen.
Entweder Sie geben mir 100 € oder ich verklage Sie." Der Richter steht auf
und gibt dem Mann ohne zu zögern das geforderte Geld. Als der junge Mann
wieder weg ist, fragt der Kollege erstaunt: "Warum hast Du dem denn das
Geld gegeben? Du hast doch überhaupt keinen Hund.“ Der andere Richter
antwortet: "Tja – das weiß ich, das weißt Du, aber man weiß ja nie, wie
die Gerichte das sehen."