Rechtsanwalt Bochum Internetrecht: Abmahnungen im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht & Markenrecht,
Vertragserstellung, Belehrungen Widerrufsrecht etc., eBay-Käufe, Online-Shops
und Abofallen
Rechtsanwälte Reucher & Winkelmeier -
Internetrecht

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Übersicht Tätigkeitsfeld Internetrecht
Das Internetrecht
(auch Online-Recht oder Recht der neuen Medien / Medienrecht ) ist ein Querschnittsgebiet vieler dem Grunde nach sehr
unterschiedlicher rechtlicher Materien, die als verbindendes Glied nur
Ihre Bedeutung im Rahmen der Verwendung des Internet haben. An der
folgenden Auflistung kann man bereits die weitgehenden Überschneidungen
zum Gewerblichen Rechtsschutz erkennen.
Unter das
Internetrecht fallen Vorschriften, die
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den Schutz von Inhalten
bezwecken wie das Urheberrecht an Texten, Fotos, Musik und
Filmen sowie sonstige Rechte an Tonträgern, Software etc.,
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die bestimmte
rechtlich gesicherte Positionen schützen, wie z.B. Marken, Titel,
Namen, geschäftliche Bezeichnungen und Domains,
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die den
Rechtsverkehr über das Internet regeln (z.B.
Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge wie
Auktionen bei eBay),
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die den
Wettbewerb schützen, sowie
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datenschutzrechtliche und strafrechtliche Bestimmungen.
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Aufgrund der
grenzüberschreitenden Natur des Internet spielen auch Fragen des
anzuwendenden Rechts (Rechtswahl, Internationales Privatrecht) und der
zuständigen Gerichtsbarkeit (deutsche oder ausländische Gerichte) eine
Rolle.
Fälle, die in das
Gebiet des Internetrechts fallen, sind beispielsweise
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Abmahnungen und Schadensersatzansprüche wegen
der Verbreitung von Musik, Filmen oder Software (zumeist Spiele) über
Filesharing-Tauschbörsen
(peer-to-peer-Netzwerke, Nutzung von eMule, Kazaa, eDonkey etc.),
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Abmahnungen wegen fehlerhafter Angaben zu Verbraucherrechten, insbesondere
zur Widerrufsbelehrung,
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Abmahnungen wegen verbotener Werbung,
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Abmahnungen und Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Marken,
Unternehmenskennzeichen (z.B. Domains)
und Namen,
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Abmahnungen und Schadensersatzansprüche wegen der Nutzung fremder Bilder
oder Texte, sei es auf der eigenen Homepage sei es in einem Angebot bei
eBay oder in einem Online-Shop,
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Streitigkeiten über
Rechnungen und Mahnungen für angeblich abgeschlossene Abonnements und
andere Verträge (z.B. melango.de, Branchenbucheinträge bei
Gewerbeauskunft-Zentrale.de u.v.m.),
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Ausübung von Widerrufsrechten und Rücktrittsrechten beim Kauf in
Online-Shops (Fernabsatzgeschäfte / E-Commerce) sowie
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die Durchsetzung von Rechten aus
Verträgen, die über das Internet geschlossen wurden, z.B. bei
eBay und anderen Auktions-Plattformen, in
Online-Shops, im Amazon Marketplace usw.
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Darüber hinaus fällt auch die
Überprüfung und Erstellung von einschlägigen Verträgen und Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie Belehrungen und Hinweisen (Widerrufsbelehrung,
Datenschutzhinweis, Impressum etc.) in den Bereich des Internetrechts.
In letzter Zeit ist schließlich noch
das Teilgebiet Social Media Recht hinzugekommen, für das in weiten
Bereichen noch wenige bis keine gerichtlichen Entscheidungen vorliegen.
Bei Abmahnungen im
Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht ist aufgrund der zumeist
hohen Streitwerte (Regelstreitwert in Wettbewerbsprozessen beim
Landgericht Bochum: € 15.000), die
in Rede stehen, die Einholung
anwaltlichen Rats absolut geboten.
Zur Vorbereitung eines Termins
wegen einer an Sie gerichteten Abmahnung oder einstweiligen
Verfügung ist ein Blick in die
Checkliste Abmahnung hilfreich.
Außerdem aufschlußreich der kurze Artikel zum Thema:
Abmahnung - was nun?
Siehe auch unsere
Dienstleistung Internetcheck -
Überprüfung Ihrer Website auf rechtliche Probleme zum Festpreis
Ihr Ansprechpartner für den Bereich Internetrecht:
Rechtsanwalt Winkelmeier
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