Rechtsanwalt Bochum Internetrecht: Abmahnungen im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht & Markenrecht, Vertragserstellung, Belehrungen Widerrufsrecht etc., eBay-Käufe, Online-Shops und Abofallen

Rechtsanwälte Reucher & Winkelmeier - Internetrecht

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Übersicht Tätigkeitsfeld Internetrecht

Das Internetrecht (auch Online-Recht oder Recht der neuen Medien / Medienrecht ) ist ein Querschnittsgebiet vieler dem Grunde nach sehr unterschiedlicher rechtlicher Materien, die als verbindendes Glied nur Ihre Bedeutung im Rahmen der Verwendung des Internet haben. An der folgenden Auflistung kann man bereits die weitgehenden Überschneidungen zum Gewerblichen Rechtsschutz erkennen.

Unter das Internetrecht fallen Vorschriften, die

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den Schutz von Inhalten bezwecken wie das Urheberrecht an Texten, Fotos, Musik und Filmen sowie sonstige Rechte an Tonträgern, Software etc.,

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die bestimmte rechtlich gesicherte Positionen schützen, wie z.B. Marken, Titel, Namen, geschäftliche Bezeichnungen und Domains,

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die den Rechtsverkehr über das Internet regeln (z.B. Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge wie Auktionen bei eBay),

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die den Wettbewerb schützen, sowie

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datenschutzrechtliche und strafrechtliche Bestimmungen.

Aufgrund der grenzüberschreitenden Natur des Internet spielen auch Fragen des anzuwendenden Rechts (Rechtswahl, Internationales Privatrecht) und der zuständigen Gerichtsbarkeit (deutsche oder ausländische Gerichte) eine Rolle.

Fälle, die in das Gebiet des Internetrechts fallen, sind beispielsweise

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Abmahnungen und Schadensersatzansprüche wegen der Verbreitung von Musik, Filmen oder Software (zumeist Spiele) über Filesharing-Tauschbörsen (peer-to-peer-Netzwerke, Nutzung von eMule, Kazaa, eDonkey etc.),

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Abmahnungen wegen fehlerhafter Angaben zu Verbraucherrechten, insbesondere zur Widerrufsbelehrung,

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Abmahnungen wegen verbotener Werbung,

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Abmahnungen und Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Marken, Unternehmenskennzeichen (z.B. Domains) und Namen,

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Abmahnungen und Schadensersatzansprüche wegen der Nutzung fremder Bilder oder Texte, sei es auf der eigenen Homepage sei es in einem Angebot bei eBay oder in einem Online-Shop,

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Streitigkeiten über Rechnungen und Mahnungen für angeblich abgeschlossene Abonnements und andere Verträge (z.B. melango.de, Branchenbucheinträge bei Gewerbeauskunft-Zentrale.de u.v.m.),

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Ausübung von Widerrufsrechten und Rücktrittsrechten beim Kauf in Online-Shops (Fernabsatzgeschäfte / E-Commerce) sowie

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die Durchsetzung von Rechten aus Verträgen, die über das Internet geschlossen wurden, z.B. bei eBay und anderen Auktions-Plattformen, in Online-Shops, im Amazon Marketplace usw.

Darüber hinaus fällt auch die Überprüfung und Erstellung von einschlägigen Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Belehrungen und Hinweisen (Widerrufsbelehrung, Datenschutzhinweis, Impressum etc.) in den Bereich des Internetrechts.

In letzter Zeit ist schließlich noch das Teilgebiet Social Media Recht hinzugekommen, für das in weiten Bereichen noch wenige bis keine gerichtlichen Entscheidungen vorliegen.

Bei Abmahnungen im Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht ist aufgrund der zumeist hohen Streitwerte (Regelstreitwert in Wettbewerbsprozessen beim Landgericht Bochum: € 15.000), die in Rede stehen, die Einholung anwaltlichen Rats absolut geboten.

Zur Vorbereitung eines Termins wegen einer an Sie gerichteten Abmahnung oder einstweiligen Verfügung ist ein Blick in die Checkliste Abmahnung hilfreich. Außerdem aufschlußreich der kurze Artikel zum Thema: Abmahnung - was nun?

Siehe auch unsere Dienstleistung Internetcheck - Überprüfung Ihrer Website auf rechtliche Probleme zum Festpreis

Ihr Ansprechpartner für den Bereich Internetrecht: Rechtsanwalt Winkelmeier

 

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