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Kurzanleitung zur Testamentserstellung

Sie haben vielleicht schon gehört, daß es eine ganze Menge Möglichkeiten gibt, bei der Erstellung eines Testaments Fehler zu machen. Den größten aller Fehler sollten Sie jedoch auf jeden Fall vermeiden: Nämlich kein Testament zu machen.

Die Erstellung eines Testaments bedarf sicher einiger Überlegungen im Vorfeld, damit man nicht jemanden übergeht, dem man sich verpflichtet fühlt, und damit man Regelungen trifft, die Streit bei den Hinterbliebenen vermeiden. Bei komplizierteren Sachverhalten oder Regelungen wie Vor- und Nacherbschaft, gemeinschaftlichen Testamenten etc. sollten Sie zudem unbedingt fachkundigen Rat einholen. Bei größeren Vermögen ab einem Wert von über € 200.000 sollten Sie sich zudem auf jeden Fall zu Fragen der Erbschaftssteuer beraten lassen.

Trotzdem: Da der Mensch an sich zum Aufschieben unangenehmer Tätigkeiten neigt - und die Beschäftigung mit dem eigenen Ableben ist für die meisten von uns eine solche - sollte man zumindest schon einmal ein einfaches eigenhändiges Testament erstellen, das die wichtigsten Regelungen enthält und für alle Fälle schon vorliegt, während Sie noch an der finalen Version feilen. Denn besser als die gesetzlichen Regelungen passen selbst Ihre einfachen Überlegungen allemal.

Folgen Sie exakt den aufgeführten Schritten, dann kann eigentlich nicht viel schiefgehen.

1. Vorab: Wenn Sie nicht allzu viele Regelungen treffen müssen, versuchen Sie, das Testament auf einem einzigen Blatt zu schreiben, damit nicht nachträglich Zweifel an der Vollständigkeit auftauchen können. Sollten viele Regelungen zu treffen sein, kennzeichnen Sie die Seiten deutlich mit 'Seite 1 von 3' etc. Versuchen Sie, möglichst leserlich zu schreiben. Sie möchten schließlich, daß man auch erkennt, was Sie wirklich wollten.

2. Wichtig: ein Testament kann grundsätzlich nur von einer Person allein errichtet werden, ansonsten ist es ungültig. Ausnahmen hiervon sind nur die gemeinsamen Testamente von Eheleuten und von Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (gleichgeschlechtliche Lebenspartner).

3. Ein eigenhändiges Testament ist nur dann wirksam, wenn es vollständig per Hand geschrieben wurde, das heißt nicht nur die Unterschrift. Verzichten Sie also auf Schreibmaschine und Computer; die können Ihnen allenfalls helfen, einen ersten Entwurf zu erstellen.

4. Kennzeichen Sie das Testament als solches, indem Sie es mit 'Letzter Wille' oder eben 'Testament' überschreiben, damit es bei der Durchsicht von Papieren von den Hinterbliebenen sofort als das erkannt werden kann, was es ist.

5. Sagen Sie ausdrücklich, wer Ihr Erbe sein soll. Erben können grundsätzlich auch mehrere Personen. Das Vermögen geht dann auf eine sog. Erbengemeinschaft über. Das muß zwar nicht, kann aber von Nachteil sein, da die Erben sich dann bei Entscheidungen immer wieder zusammenraufen müssen. Vorteil einer testamentarischen Regelung ist es gerade auch, solche Probleme von vornherein zu umgehen.

6. Sollen auch andere Personen außer Ihrem / Ihren Erben etwas erhalten, dann sagen Sie ausdrücklich, wer was erhalten soll. Ihr Erbe ist dann verpflichtet, diese sog. Vermächtnisse an die Bedachten herauszugeben. Bei den Vermächtnissen kann es sich um konkrete Gegenstände handeln, aber auch um Geldbeträge.

7. Fügen Sie dem Testament den Ort und das Datum seiner Erstellung hinzu.

8. Unterschreiben Sie das Testament, am besten mit Vor- und Zunamen. Dabei bedeutet Unterschrift wirklich, daß sich Ihr Namenszug unter der letzten Zeile Ihrer Verfügungen befinden muß.

9. Jetzt, da Sie fertig sind, bedenken Sie nochmals, die Seiten eindeutig zu kennzeichnen mit 'Seite 1 von 3' etc.

10. Sollten Sie das Testament ändern wollen, können Sie das auf dem ursprünglichen Testament tun. Hierbei gilt jedoch das gleiche wie für das ursprüngliche Testament: Die Verfügungen, die Sie treffen wollen, müssen wiederum handschriftlich festgelegt sein und mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift abgeschlossen werden.

 

War doch gar nicht so schwer. Das Testament sollte jetzt noch so verwahrt werden, daß es bei Bedarf schnell zur Hand ist. Geben Sie es also einer Person Ihres Vertrauens oder direkt dem von Ihnen eingesetzten Erben zur Aufbewahrung. Auch eine Verwahrung bei Gericht ist möglich. Sie stellt sicher, daß das Testament wirklich Berücksichtigung findet. Jedenfalls die finale Version Ihres Testaments sollte daher bei Gericht verwahrt werden. Die dafür entstehenden Kosten können vernachlässigt werden. Zuständig für die Verwahrung ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Welches Gericht das jeweils ist, können Sie hier nachschauen.

 

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Copyright © 2006 - 2011 Rechtsanwälte Reucher & Winkelmeier, Bürogemeinschaft Bochum. Letzte Bearbeitung: 04.05.2011